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Klimaschutz und Klimaanpassung Stadt Warendorf

Klimaschutz und Klimaanpassung Stadt Warendorf

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Strategieplan Klima in Warendorf

Wir möchten Ihnen mit dieser Präsentation das Thema Klimaschutz in Warendorf etwas näher bringen.
Wenn Sie dazu weitere Fragen oder Anregungen haben:paul.hartmann@warendorf.de (Klimaschutzbeauftragter)

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Der Strategieplan Klima ist bis zum Beschluss durch den Stadtrat ein Entwurf und steht zur Diskussion.
In drei Sitzungen von September bis November 2022 tagte der Beirat zum Strategieplan. Die Vertreter der Lokalpolitik, der Verwaltung sowie die verschiedenen Experten zu den Fachthemen konnten ihre Vorschläge einbringen und diskutieren.
Dokumentation zum Projektbeirat
Anregungen oder Hinweise richten Sie bitte an den Klimaschutzbeauftragten.
paul.hartmann@warendorf.de

Nach dem Ratsbeschluss werden die Ziele zu Vorgaben für die Ausrichtung der Verwaltungsarbeit.
Die geplanten Maßnahmen richten sich an diesen Zielen aus.
Die Flexibilität des Strategieplans ermöglicht dabei eine Anpassung an veränderte Situationen.
Der Berichtsentwurf steht als Text oder Vortrag zur Verfügung.  
Textentwurf als PDF zum Download
Vortrag (Umweltausschuss am 18.1.2022)
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Der Strategieplan wird fortlaufend aktualisiert, weil
  • Ziele fortgeschrieben werden
  • Maßnahmen neu hinzukommen
  • Maßnahmen abgeschlossen werden
  • Politik und Bürger sich beteiligen mit guten Vorschlägen
  • Gesetze und Verordnungen sich ändern
  • Förderungen sich verändern
  • regelmäßig über Fortschritte berichtet wird
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Schema Strategieplan

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Ablaufschema Strategieplan
Ablaufschema Strategieplan
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Die entscheidenden Botschaften des Ablaufschema sind:
-> die Umsetzung ist das Ergebnis
-> der Weg zum Ziel muss flexibel sein
-> der Weg muss immer wieder optimiert werden
-> abwarten ist keine Option
Ablaufschema Strategieplan
Ablaufschema Strategieplan
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Im Video wird die Herleitung des Warendorfer Energie-Ziels für 2040 erläutert.
Die Kernbotschaften sind
-> Energie einsparen und effizient nutzen
-> Erneuerbare Energien soviel und so schnell wie möglich
 
Weitere Infos und Hinweise zu
-> Wasserstoff - Vortrag Prof. Olaf Goebel
-> All-Electric-Society Wikipedia
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Entwicklung des Zielszenarios 2040

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Die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Zielszenario 2040

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-> Erneuerbare Energien so schnell wie möglich

-> Erneuerbare Energien so viel wie möglich

-> Wasserstoff kann nur ein Teil der Lösung sein

-> im Verkehrsbereich muss elektrifiziert werden

-> im Wärmebereich muss elektrifiziert werden (Wärmepumpe)

-> Wärmenetze mit erneuerbaren Energien müssen die Wärmewende unterstützen

-> Einsparung und Effizienzverbesserung ist in allen Bereichen Grundvoraussetzung
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Mobilität bewegt uns alle!

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Wir haben uns an einen hohen individuellen Mobilitätsstandard gewöhnt - beruflich und privat. Der PKW ist weiterhin mit Abstand das Verkehrsmittel Nr. 1 und gerade im ländlichen Bereich schwer zu ersetzen.
Eine Folge: Die Emissionen aus dem Bereich Verkehr sind gleichbleibend hoch und liegen bei einem Anteil an den Gesamtemissionen von ca. 30%
(s. CO2-Bilanz).

Die Ziele und Maßnahmen zur Erreichung einer Mobilitätswende liegen auf der Hand. Die Emissionen aus dem Verkehr müssen so schnell wie möglich reduziert werden.

Primäre Aufgaben zur  Zielerreichung sind hierbei die Vermeidung und Verlagerung von Verkehren durch
-->> Förderung des Fahrrad- und Fußverkehr mit sicheren und guten Verbindungen
-->> Attraktivere Gestaltung von Bus und Bahn mit verbesserten Angeboten
-->> Intelligente und ökologische Vernetzung der Verkehre

Der Verkehr, der sich nicht vermeiden oder verlagern lässt, wird auf alternative Antriebe umgestellt. Besonders bei den privaten PKWs ist die Elektromobilität voranzutreiben, damit sie zu einer signifikanten Minderung der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet Warendorf beiträgt.

Um die Bürgerinnen und Bürger bei der Umstellung von konventionellen auf alternative Antriebe zu unterstützen
-->> wird kontinuierlich über aktuelle Marktentwicklungen sowie Förderprogramme informiert
-->> geht die Stadtverwaltung Warendorf mit der Elektrifizierung der eigenen Fahrzeugflotte beispielhaft voran
-->> wird die Ladeinfrastruktur so schnell wie möglich ausgebaut

Ein Schwerpunkt ist die Priorisierung des Radverkehrs mit der Anlage von Fahrradstraßen und den Radwegeverbindungen in die Ortsteile. Das Radverkehrskonzept bündelt die verschiedenen Maßnahmen.

Ein Kernelement der Mobilitätsentwicklung ist die stufenweise Verkehrsberuhigung der Innenstadt Warendorfs.
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Die erneuerbaren Energien haben in Warendorf beim Strom mit fast 100% einen sehr hohen, im Wärmebereich mit ca. 12% einen eher durchschnittlichen Anteil am Energieverbrauch
(s. CO2-Bilanz).
Die technischen und planungsrechtlichen Voraussetzungen zum weiteren, zügigen Ausbau der Windkraft und der Solarenergie sind gegeben.

Solaroffensive
Um den Ausbau der Solarenergie voranzutreiben und das technische Potenzial auszuschöpfen, wird eine Solaroffensive ins Leben gerufen, welche sowohl Frei- als auch Dachflächen einschließt. Im Rahmen dieser Offensive unterstützt die Stadt Warendorf Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter und Anlagenbetreiber beim Ausbau der Stromerzeugung durch Solarenergie mit Information und Beratung.

Windforum
Mit viel Kommunikation, Transparenz und Info-Veranstaltungen wird die Akzeptanz und Unterstützung für neue Windkraftanlagen im Stadtgebiet erhöht. Die Anlagen sollen durch die lokale Beteiligungen zur regionalen Wertschöpfung beitragen. Interessierte Bürger*innen sollen sich in Form von Bürgerenergiegenossenschaften oder geeignete Finanzierungsmodelle beteiligen können.

Information und Dialog zu Klimaschutz und Klimawandel
Für die bessere Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen werden die Warendorfer Bürger*innen kontinuierlich über den aktuellen Stand der Klimawandeldebatte informiert und somit für Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sensibilisiert. Eine Klimaneutralität bis 2040 ist ohne die Unterstützung der Warendorfer Bürgerinnen und Bürger nicht zu erreichen.
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In Warendorf wird rund die Hälfte der gesamten Energie in den Haushalten zur Wärmeerzeugung genutzt. Entsprechend hoch ist auch der Anteil an den CO2-Emissionen
(s. CO2-Bilanz).
Die Schwerpunkte der Maßnahmen und Ziele zur Ereichung der Wärmewende müssen sich entsprechend an den vielen Haushalten ausrichten.

Wärmepumpe
Wärmepumpen für Ein– und Mehrfamilienhäuser sind bereits Standard bei Neubauten. Um eine signifikante Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Wärmebereich zu erreichen, müssen deutlich mehr Bestandsgebäude saniert und dann mit Wärmepumpen beheizt werden.
Die Stadt Warendorf wird die Akteure im Stadtgebiet bei einer Elektrifizierung der Wärmeversorgung unterstützen. Beispielsweise im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen, bei Planungen in Neubaugebieten oder durch Beratungsangebote z.B. zu Förderungen. Im eigenen Handlungsbereich der städtischen Liegenschaften soll vorbildhaft vorangegangen werden.

Wärmenetze
Wärmenetze sind ein wichtiges Infrastrukturelement für eine zukünftige Wärmeversorgung. Sie bieten Zugang für verschiedene Energieträger, können als Puffer wirken und die Sektoren verknüpfen.
Im Zusammenspiel mit Strom- und Gasnetz sind sie mit ihren Pufferspeichern wesentliche Voraussetzung für eine wirksame Sektorenkopplung. So können alle erneuerbaren Energien in Wärmenetze eingespeist werden. Biogasabwärme, Hackschnitzel, Solarthermie und Geothermie tragen zunächst die Hauptlast, aber auch Wind- und Solarstrom können über große Wärmepumpen integriert werden.
Große Potenziale für Wärmenetze bieten die Altstadt Warendorfs mit dem Bestand an historischen und nur mit hohem Aufwand energetisch sanierbaren Gebäuden sowie das Schulviertel mit den großen Wärmeabnehmern.

Sanierung
Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist die energetische Sanierung von Gebäuden unabdingbar. Eben auch für den Einsatz von elektrisch betriebenen Wärmepumpen bei Bestandsgebäuden (s.o.). Deshalb werden die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen unterschiedlicher Beratungsformate über Möglichkeiten der Sanierung ihrer Eigenheime informiert. Neben technischer Expertise werden vor allem auch Informationen zu aktuellen Förderkulissen bereitgestellt, um Investitionen in Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt zu unterstützen.

Sektorenkopplung
Traditionell wurden die Sektoren Elektrizität, Wärmeversorgung (bzw. Kälte), Verkehr und Industrie weitgehend unabhängig voneinander betrachtet. Durch die Kopplung soll ein gemeinsamer und gesamthafter Ansatz zur Optimierung führen. Die lokalen Optionen sollen intensiv genutzt werden.
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Ziele geben die Richtung vor, setzen Leitplanken für den Weg und bestimmen das Tempo der Umsetzung. Planungen und Maßnahmen werden auf die Ziele ausgerichtet. Aufkommende Zielkonflikte müssen geklärt werden.

Die Ziele müssen einerseits flexibel sein, um auf Veränderungen von Bedingungen reagieren zu können. Andererseits müssen sie  so konkret sein, dass sie eine Orientierung bieten.

Im Strategieplan werden die Klimaziele für die Verwaltung/städtischen Betriebe und für die Gesamtstadt Warendorf formuliert.
Leitziel ist die Klimaneutralität 2030 für die Verwaltung/städtischen Betriebe und 2040 für die Stadt Warendorf. Das übrigens schon seit 2011 bzw. 2013.
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Im Strategieplan werden die Maßnahmen - wie bei den Zielen - dem Bereich Verwaltung/städtische Betriebe oder aber der Stadt Warendorf zugeordnet.

Aus dem nach Handlungsfeldern sortierten Maßnahmenkatalog werden die kurzfristig umsetzbaren Maßnahmen als Sofortmassnahmen gesondert aufgeführt.

Die Maßnahmen werden fortlaufend ergänzt - z.B. aus dem Strategieprozess der Stadtwerke, dem Radverkehrskonzept oder dem Mobilitätskonzept..

Die Maßnahmen werden jeweils in den zuständigen Ausschüssen beraten, um eine Zuordnung zu ermöglichen und gleichzeitig die Flexibiltät zu erhalten.


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Bei den Sofortmaßnahmen handelt es sich um diejenigen Maßnahmen, die kurzfristig umsetzbar bzw. planbar sind.

Aktuelle Beispiele sind
-> aus dem Bereich Erneuerbare Energien der Dialog zur Windkraft als "Windforum"
-> der Bau von PV-Anlagen zur Eigenversorgung auf städtischen Dächern (laufende Ausschreibung)
-> Bau von E-Ladesäulen (laufender Förderantrag) 
-> Heizungssanierung Rathaus
-> Förderprogramme Dachbegrünung, Lastenräder und Stoffwindeln
-> Beschaffung E-Fahrzeuge
-> Schulveranstaltungen, Obstbaumaktion, Vorgartenaktion, ...
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1. Die Nutzung der Erneuerbaren Energien so viel und so schnell wie möglich ausbauen

2. Wärmenetze im Bestand möglichst umfassend mit Erneuerbaren Energien entwickeln

3. Die emissionsarme Mobilität mit hoher Priorität entwickeln

4. Alle Gesellschaftsgruppen müssen erreicht und beteiligt werden, um die erforderliche Teilnahme und die privaten Investitionen auszulösen

5. Stadtverwaltung/Betriebe agieren als Vorbild und Kommunikator, Initiator und Organisator

6. Die Schwerpunkte bei den Maßnahmen sind an den lokalen Handlungsoptionen und Kapazitäten auszurichten

7. Zielkonforme Flexibilität ist die Methode für eine bestmögliche Umsetzung des Strategieplans - der Weg zum Ziel muss variabel und anpassungsfähig sein

8. Die Klimaschutzarbeit muss vor allem mit Überzeugung, nicht primär mit Vorschriften erfolgen

9. Der Strategieplan muss verständlich dargestellt werden. Über die Maßnahmenumsetzung muss fortlaufend informiert werden.

10 .Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen sind Zukunftsstrategien, keine Kostenfaktoren
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CO2-Bilanzierung

Die Ermittlung der CO2- bzw. Treibhausgasemissionen ist in regelmäßigen Abständen Bestandteil sorgfältiger Klimaschutzarbeit. 
Mittels einer Software (Klimaschutzplaner) arbeiten die Kommunen in NRW nach den gleichen Erfassungsregeln. Damit werden die Ergebnisse vergleichbar gemacht.

CO2-Bilanz 2018 - Bericht
Die Stadt Warendorf erstellt in dreijährigen Intervallen die Jahresbilanzen.
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Maßgeblichen Anteil am Rückgang der CO2-Emissionen von 2013-2018 hat die Umstellung der Stromerzeugung auf mehr regenerative Energien.
Bei den Treibstoffen sowie bei Erdgas und Öl sind wenige Veränderungen zu erkennen.
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Der auffallende Sprung beim Verkehrssektor wird von einer Systemumstellung verursacht.
(Erklärung dazu s. S. 7 der CO2-Bilanz)
Nach der Umstellung gibt es wie auch beim
Sektor Haushalt Schwankungen,
aber keine klare Tendenz in Richtung weniger
Verbrauch.
Im gewerblichen Bereich sind
hingegen die Rückgänge bei den
Emissionen klar erkennbar.
CO2-Bilanz 2018 - Bericht
 
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Der Trend in Warendorf zeigt eine deutliche Zunnahme des Anteils der Erneuerbaren Energien
an der Stromversorgung.
Die Windkraft macht dabei 50% aus.
Zusammen kommen die Erneuerbaren
Energien bilanziell auf rund 90% des
Stromverbrauchs in Warendorf in 2018.

Bei den PV-Anlagen hält der Trend weiter
an, so dass die 100%-Marke näher rückt.

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CO2-Bilanz Stadtverwaltung

Die Stadt Warendorf hat in 2020 zwei CO2-Bilanzen erstellt.
  1. Für das Jahr 2019 eine CO2-Bilanz für die kommunalen Liegenschaften (Verwaltung mit Schulen und KITAs, Stadtwerken und Abwasserbetrieb)
  2. Für die Jahre 2013-2018 wurde mit externer Unterstützung eine CO2-Bilanz für das gesamte Stadtgebiet erstellt.
CO2-Bilanz 2018 - Bericht

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Bei etwas über 15 Mio KWh liegt der Energieverbrauch im Jahr 2018. Das umfasst den Verbrauch für alle städtischen Einheiten bei den Gebäuden (Heizung und Warmwasser) sowie bei den Treibstoffen für die Fahrzeuge.

Ein Vergleich: Das entspricht dem Energiebedarf von rund 1.000 Haushalten für Wohnen und Leben (ohne Mobilität).

Aus dem Energieverbrauch werden mit Hilfe der spezifischen Emissionsfaktoren für die verschiedenen Energieträger (Gas, Öl, Strom....) die CO2-Emissionen ermittelt. In Warendorf wirken sich dabei der mittlerweile langjährige Bezug von Ökostrom und die Investitionen in Effizienz und Einsparungen aus.
Für das Jahr 2018 wurden CO2-Emissionen in Höhe von 3.126 t berechnet.Durch Neubauten sowie Aufgabe oder Verkauf von Gebäuden und durch  Nutzungsveränderungen wird der kommunale Energieverbrauch immer wieder deutlich beeinflusst. Der Vergleich von Jahresergebnissen im Hinblick auf Einsparungserfolge wird dadurch deutlich erschwert.


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European Energy Award (eea)

Der European Energy Award (eea) ist ein europäisches Zertifizierungssystem zum Thema Energie und Klimaschutz. Er wird in etlichen Ländern Europas an Städte und Landkreise vergeben.
Eingeführt wurde der eea im Jahr 2001 in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dabei wurden ähnlich Programme aus den Ländern in einem System zusammengeführt.

Für die Zertifizierung werden die Maßnahmen, Ziele und Planungen einer Stadt in 6 verschiedenen Handlungsfeldern bewertet. Als Vergleichsmaßstab dient ein gemeinsamer Katalog, der von Experten entwickelt wurde und fortlaufend angepasst wird.

In NRW sind aufgrund langjähriger finanzieller Förderung durch das Land bereits sehr viele Kommunen und Kreise zertifiziert worden.

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Die sechs betrachteten Handlungsfelder,, in denen die Kommunen etwas bewirken können, sind für alle Kommunen gleich.
  1. Entwicklungsplanung/ Raumordnung
  2. Kommunale Gebäude
  3. Versorgung / Entsorgung
  4. Mobilität
  5. Interne Organisation
  6. Kommunikation / Kooperation 
Bewertet wird der Prozentsatz, mit dem die Maximalanforderungen aus dem Vergleichskatalog erfüllt werden.
Ab 50% wird SILBER, ab 75% wird GOLD vergeben.

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Die Stadt Warendorf hat mit einem  Ratsbeschluss im Jahr 2008 den Einstieg in den eea-Prozess gefunden. In den Folgejahren wurde zweimal (2011 und 2015) die Zertifizierungsstufe SILBER erlangt.
In 2021 wurde dann die höchste Stufe GOLD mit 77% Erfüllungsgrad erreicht!

Hier die Bewertungen und Berichte zum Nachlesen.
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European Climate Adaptation Award (eca)

In 2022 ist die Stadt Warendorf in den ECA gestartet. Erste Aufgaben waren u.a. die Risikoanalyse gemeinsam mit den Vertreter*innen aus unterschiedlichen Fachthemen wie Landwirtschaft, Handwerk, Versicherung, Verwaltung usw..
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Die Erkenntnis, dass der Klimawandel trotz aller Bemühungen im Klimaschutz weiter voranschreiten wird, führt zu einem steigenden Bedarf an Klimaanpassungsmaßnahmen.

In Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 2021 ein Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Darin werden u.a. Anpassungsziele sowie die Voraussetzungen einer Anpassungsstrategie festgelegt. Es entfaltet seine Wirkung bzw. Bindung vor allem auf Landesebene,

Das im August 2023 noch im Entwurf befindliche Bundes-Klimaanpassungsgesetz fordert von den Ländern Strategien und Maßnahmen. Dies wird dazu führen, dass aufgrund des Konnexivitätsprinzips die Aufgaben vom Land auch an die Kommunen weiter gereicht werden. Damit müssen sich die Kommunen der Aufgabe einer kommunalen Strategie zur Klimaanpassung stellen. 
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Ziele
Erneuerbare Energien und Wärmeversorgung
Die installierte Windkraftleistung wird auf 150 MW, die der Solarenergie auf 130 MWp installierte Leistung erhöht.
1.000 Bestandsgebäude zusätzlich werden über Wärmepumpen beheizt und ein klimaneutrales Wärmenetz versorgt Teile des Stadtgebiets.
Biogene Reststoffe werden vollständig verwertet. 

A)           Windkraftnutzung
Planerische Situation bei der Windkraftnutzung:
1.           Die kommunale Vorrangflächenplanung wird in Warendorf in der Praxis ausgesetzt und soll auch formal aufgehoben werden
2.           Vor allem mit den sog. Oste- und Sommerrpaketen wurden in 2022 verschiedene Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht, die die Ausgangssituation für die Windkraft auch in NRW verändern.
Wesentliche Punkte sind ·      
- die herausgehobene Stellung der Erneuerbaren Energien in der bauleitplanerischen Abwägung (Formulierung im EEG: „..im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient“) ·        
- Erhöhung des Ausbauziels auf 80% erneuerbare Energien ·        
- Veränderung der Abstandsregelung ·        
- Erleichterungen beim sog. Repowering ·        
- die Anforderung zur Bereitstellung von Flächen für die Windkraft (Windenergiegebiete im Regionalplan)  
- verschiedene Regelungen bei der Einspeisevergütung / Vermarktung
.  
Bestand / Projektierung Windkraftnutzung
1.           Ende 2022 sind im Stadtgebiet 22 WKA mit ca. 42 MW inst. Leistung in Betrieb, das durchschnittliche Alter der Anlagen liegt bei 14 Jahren.
Aktuell sind keine konkreten Pläne bzw. Anträge zum Repowering bekannt.
Ein 1:1-Repowering ist nicht für jeden Standort zu erwarten, da z.T. die Abstände für die neuen, größeren WKA neu zu berechnen sind. Auch will nicht zwangsläufig jeder der aktuellen Betreiber zeitnah ein Repowering betreiben.
In einem ersten (spekulativen) Ansatz ist von einer Erhöhung der inst. Leistung durch Repowering bis 2030 bei 10-15 der WKA auszugehen. Dies würde eine Erhöhung der inst. Leistung von 15-20 MW auf dann ca. 75 MW (ca. 6 MW pro WKA) mit einer Mehrproduktion von ca. 150 GWh mit sich bringen. Eine moderne Anlage kann mit bis zu 7 MW mehrere Altanlagen (ca. 1 MW) ersetzen.

2.           Drei vor allem von Grundeigentümern aus der Landwirtschaft gegründete Gesellschaften planen in den Ortsteilen Hoetmar und Milte insgesamt bis zu 13 WKA. Erste Genehmigungsanträge beim Kreis Warendorf mit Konkretisierungen zur Anzahl, Größe und den Standorten liegen vor bzw. stehen in Kürze an. Parallel dazu existieren mehrere Überlegungen bzw. Anfragen zu Projektierungen einzelner Anlagen sowie einen weiteren Windpark in Milte mit bis zu 4 WKA, deren Realisierung ggf. erst nach den vorgenannten Projekten erfolgt.
Eine moderne WKA liefert mit einer Leistung von 5-6 MW jährlich 10-12 GWh Strom. In der Summe wären es ca. 15 neue WKA mit 75-90 MW inst. Leistung und einer jährlichen Stromproduktion von rund 150-180 GWh.  

Zielsetzung Windkraftnutzung
In der Summe könnten Neubau und Repowering von insgesamt 30 WKA eine Erhöhung der inst. Leistung um ca. 165 MW auf dann ca. 175 MW bewirken.
Dazu besteht ein weiteres Potenzial der o.g. Einzelprojekte sowie nachgezogener Repowering-Projekte in der Dimension von 100-150 MW inst. Leistung und entsprechend bis zu 150-200 GWh Stromproduktion.
Das für 2030 formulierte Ziel der Verdreifachung der inst. Leistung von 42 auf ca.150 MW für die Windkraft ist vor diesem Hintergrund als realistische Zielsetzung zu betrachten. Ein mögliches Übertreffen der Ziele bei der Windkraft erhöht die Optionen z.B. im Hinblick auf die Produktion von grünem Wasserstoff oder für den Fall einer Zielverfehlung bei anderen Erneuerbaren Energien. 

B)          PV-Anlagen
Planerische Situation bei der Solarenergienutzung (Strom mittels PV):
1.         Das Osterpaket 2022 hat für die PV-Nutzung einige Neuerungen über das EEG gebracht, weitere Änderungen sind zum 1.1.2023 in Kraft getreten. Das sind vor allem steuerliche Erleichterungen für kleine PV-Anlagen und eine erhöhte Einspeisevergütung für (Voll)Einspeiseanlagen.
2.         Bei Freiflächen-PV ist in NRW die EEG-Kulisse in NRW erweitert worden. Es sind weitere Öffnungen auf der raumplanerischen Ebene (GEP) in Arbeit.
3.         Freiflächen-PV ist genehmigungspflichtig bzw. braucht einen B-Plan, bei größeren Anlagen (ab 10ha) ein Raumordnungsverfahren. Dachanlagen sind grundsätzlich genehmigungsfrei.

Bestand / Projektierung PV-Anlagen
1.         Im Stadtgebiet Warendorf sind zwei ältere Freiflächen-PV-Anlagen (PV-FFA)  im Betrieb (3 KWp und 200 KWp).
2.         Auf den städtischen Dächern sind April 2023 rund 2.300 PV-Anlagen mit einer inst. Leistung von 45 MW in Betrieb. Der Jahresertrag liegt bei ca. 40 GWh.
3.         Eine Reihe von Grundeigentümern und Projektierern hat Interesse an der Errichtung von Solarparks in der Größe zwischen 1-6ha (1ha entspricht ca. 1 MW inst. Leistung) bekundet. Bauanträge liegen noch nicht vor. Die anstehenden möglichen B-Planverfahren für PV FFA bedeuten allerdings einen erheblichen Aufwand für die kommunale Genehmigungsplanung bei fehlenden Personalkapazitäten. 
4.         Der Ausbau bei PV-Dachanlagen auf Wohngebäuden boomt, begrenzend wirken fehlende Material- und Handwerkerkapazitäten sowie gestiegene Preise. Die durchschnittliche inst. Leistung pro Dach steigt u.a. aufgrund technischer Fortschritte.
 5.         Bei PV auf Firmendächern besteht ein hohes Entwicklungspotenzial.

Zielsetzung PV-Solarenergie
Die Zielsetzung einer Verdreifachung der inst. Leistung (ca. 40 MW auf 130 MW) und damit auch der Jahreserträge geht von einem weiter anhaltenden Boom bei privaten und zunehmend auch gewerblichen Dachanlagen aus. PV-FFA können bei entsprechender Gestaltung durch die Stadt Warendorf erheblich zum Anstieg beitragen.  

C)           Wärmeversorgung durch Wärmenetze / Wärmepumpen Planerische Situation bei den Wärmenetzen
Wärmenetze können in Neubaugebieten und im Bestand entwickelt werden. Dies ist über das Planungsrecht auch mit Ausübung eines Anschluss- und Benutzungszwangs seit längerem geregelt.

Bestand / Projektierung Wärmenetze
1.       Zurzeit werden von den Stadtwerken Warendorf zwei größere Wärmenetze betrieben (Neubaugebiet Kardinal von Gahlen Str. mit gasbetriebenem BHKW und Neubaugebiet In de Brinke mit einem Erdwärmenetz über Wärmepumpen mit Ökostrom). Das Wärmepotenzial beträgt insgesamt rund 3 GWh/a, deutlich überwiegend aus regenerativen Energien.
2.   Eine Vorprüfung einer Wärmenetzplanung für die Kernstadt sowie weitere Bereiche (Schulviertel / nördliches Stadtgebiet) wurde im Herbst 2022 von den Stadtwerken Warendorf eingeleitet. Die Versorgung der Altstadt mit seinen vielen alten, wenig sanierungsfähigen Bestandgebäuden steht dabei im Fokus. Einen Großteil der Wärme sollen Wärmepumpen liefern, die Wärme das Emswasser nutzen. Das Potenzial für die Altstadt zzgl. angrenzender Quartiere (WAF-Mitte) wird auf 44 GWh/a geschätzt. Die Umsetzungsgeschwindigkeit und damit der Erfolg hängen vor allem von der Entwicklung der Energiepreise und der Überzeugungskraft des Netzbetreibers ab. Die Anschlussquote gerade in der Altstadt sollte mangels regenerativer Alternativen hoch sein.
Nach und nach (in drei Abschnitten) soll das Wärmenetz für die Kernstadt entwickelt werden. Damit kommen weitere rund 100 GWh/a in der Wärmeversorgung dazu.  

Zielsetzung Wärmeversorgung
Neue Wohngebäude werden fast ausschließlich mit Wärmepumpen beheizt, eine Wärmenetzversorgung ist hier nicht zwingend erforderlich. Bestandgebäude können nach angemessener Sanierung ebenfalls durch Wärmepumpen versorgt werden. Das Ziel von 1.000 zusätzlichen Wärmepumpen bis 2030 erscheint scheint vorzeitig erreichbar zu sein.
Die Wärmenetzversorgung im Bestand ist erheblich komplexer als in einem Neubaugebiet. Die Entwicklung wird – nach längerer Vorlaufzeit - vermutlich sprunghaft verlaufen. Die Zielsetzung Wärmenetz ist nach jetzigem Stand vorzeitig zu erreichen.  

D)           Wärmeversorgung mit regenerativen Energien
Zu den weiteren Nutzungsformen regenerativer Energien zählen vor allem Biogasanlagen (Wärme/Strom), die direkte Verbrennung von Holz (Wärme) sowie Solarthermieanlagen (Wärme). Biomasse kann aufgrund der Speicherfähigkeit einen besonderen Beitrag in einem Gesamtsystem Wärmeversorgung leisten. Die Kapazitäten sind beim Ausschluss von Biomasseanbau auf Ackerland aber begrenzt. Zusammen mit Solarthermie ist ein Beitrag von unter 5% an der Gesamtenergie (Strom und Wärme) realistisch.  

Überblick zur Zielsetzung bei den Erneuerbaren Energien ·       
Ein entscheidender Impuls zur Erreichung der Zielsetzung ist der Preisanstieg bei Strom und Gas, der die Nutzung regenerativer Energie zu einer echten Alternative macht. Versorgungsunsicherheiten, Fördermaßnahmen und verordnungsrechtliche Einschränkungen / Verbote stützen die aktuellen Entwicklungen.  
     
In den wesentlichen Bereichen (Wind / PV / Biomasse / Umgebungswärme) gehen die Entwicklungen in die richtige Richtung. ·        
Dabei kommen städtische Ressourcen für die begleitende Informations- und Koordinationsarbeit zum Einsatz, die Investitionen kommen von privater Seite. ·        
Bei den kommunalen Gebäuden und Fahrzeugen ist eine nahezu 100% regenerative Stromversorgung bilanziell erreicht, bei der Wärmeversorgung werden die Personalkapazitäten für die Sanierung der städtischen Gebäude mit anschließender Umstellung der Wärmeversorgung der Engpass bei der Umsetzung bis 2023 bleiben.
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Seit den 1980er Jahren sind Kernbereiche der Warendorfer Altstadt als Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesen. Die Durchquerung der Altstadt mit dem Auto ist heute nicht mehr möglich. Dadurch haben sich besondere Aufenthaltsqualitäten in der Altstadt entwickelt.

In einem ersten Schritt sollen nicht erforderliche Fahrten in die Altstadt vermieden werden. Insbesondere Parksuchverkehre sollen durch gezielte Verkehrsführungen inkl. Absperrungen unterbunden werden.
Für Anwohner, Handwerker, Lieferverkehre und sonstige Verkehre mit Sonderberechtigungen bleiben Fahrten in die Altstadt möglich.

Die Maßnahmen müssen gleichzeitig auf der anderen Seite durch Anreize zur Nutzung des ÖPNV inkl. Bürgerbussen sowie auch verbesserten Radanbindungen von den Ortsteilen bis in die Stadtmitte flankiert werden.





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1,5° erreicht
In Deutschland lagen die vier wärmsten Jahre seit Beginn der Wettermessungen mit den Jahren 2014, 2018, 2019 und 2020, alle innerhalb der letzten 7 Jahre. Insgesamt ist das Jahres­mittel der Lufttemperatur im Flächenmittel von Deutschland von 1881 bis 2018 statistisch gesichert um 1,5°C angestiegen.

Heiße Tage
So hat insbesondere die Zahl der „Heißen Tage“ zugenommen. An diesen Tagen beträgt die höchste gemessene Temperatur 30°C oder mehr. So wurden im Jahr 2019 zum ersten Mal in der Geschichte der Wetteraufzeichnungen an drei Tagen hintereinander 40 Grad Celsius oder mehr gemessen. An 23 Messstellen stieg die Temperatur auf mindestens 40 °C. So war der Juli im Jahr 2019 insgesamt der heißeste Monat seit Beginn der Wetteraufzeichnungen, was sich beispielsweise auch an einer hohen Zahl von Waldbränden bemerkbar gemacht hat.

Wald
Wälder sind extrem anfällig für den Klimawandel und ein Anstieg von 1°C kann bereits das Funktionieren eines Waldes gefährden. Es besteht hier die Gefahr, dass Wälder von CO2-Senken zu CO2-Quellen werden und hierbei bereits gespeichertes CO2 freisetzen, anstelle es weiter zu speichern.

Gesundheit
Auch auf die menschliche Gesundheit lassen sich Auswirkungen erkennen, beispielsweise durch ansteigenden Hitzestress und einer daraus resultierenden erhöhten Sterblichkeit. So lag Deutschland mit über 2.000 Hitzetoten im Jahr 2018 weltweit an dritter Stelle. Aber es wird nicht nur wärmer, sondern es nehmen auch Extremwetterereignisse zu, – wie beispielsweise die Starkregenereignisse in den Jahren 2016, 2017 und ganz aktuell aus dem Jahr 2021. Die aus dem Klima­wandel resultierenden Folgen für die menschliche Gesundheit, die Land- und Forstwirtschaft sowie für private, öffentliche Gebäude und Infrastrukturen werden zunehmende offensichtli­cher.

Klimaschäden
Der Klimawandel hat aber auch in der Natur dynamische Anpas­sungsprozesse zur Folge – wie die Verdrängung oder Einwanderung von Tier- und Pflanzenar­ten – was wiederum Auswirkungen auf den Menschen und dessen wirtschaftliche Aktivitäten hat. Zahlen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigen auf, dass die Kosten für Klimaschäden allein in Deutschland bis 2050 bis zu 800 Milliarden Euro betragen könnten. Schreitet der Klimawandel auch künftig fort und steigen die THG-Emissionen wie bisher wei­ter an, so können die heutigen Extremwetterereignisse, wie Hitzewellen, Dürreperioden oder auch Starkregenereignisse zum Normalfall werden. Dies zeigen aktuelle Klimasimulationen für Deutschland.

Weiter-so?
Ein „Weiter-wie-bisher-Szenario“ kann zu einem Anstieg der globalen Mitteltemperatur an der Erdoberfläche von mehr als vier Grad Celsius führen. Neben den Veränderungen lokaler Klimabedingungen, die derzeit auch schon bei geringeren Erwär­mungen zu beobachten sind, wird die natürliche und menschliche Lebenswelt hierdurch zu­künftig weiter erheblich beeinträchtigt werden. So muss ohne geeignete Gegenmaßnahmen damit gerechnet werden, dass der Meeresspiegel bis zum Jahr 2100 um etwa einen Meter oder mehr ansteigen wird, es zu Veränderungen der Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse kommt oder die Häufigkeit von Extremwetterereignissen, wie oben beschrieben, zu­nimmt.

Kippelemente (Tipping-Points)
Vor allem sog. Kippelemente im Klimasystem könnten den Klimawandel verstärken oder sogar unumkehrbar machen. So gibt es geologische oder ökologische Systeme, die durch den Klimawandel aus dem Gleichgewicht gebracht werden. Einige dieser Elemente im Klimasystem haben kritische Schwellenwerte, bei deren Überschreiten es zu starken und teils unaufhaltsamen und unumkehrbaren Veränderungen kommen kann, d. h. diese wirken sich verstärkend auf den Klimawandel aus, so dass sich dieser beschleunigen und nicht mehr aufhalten lassen könnte. Durch die Überschreitung von Kipppunkten könnte somit eine Kaskade weiterer Klimafolgen ausgelöst werden.

Klimawandel nicht mehr zu stoppen
Um entsprechendes zu verhindern und die Lebensgrundlage auch für zukünftige Generationen zu bewahren gilt es, entschlossen zu Handeln und die Folgen des Klimawandels einzudämmen. Trotz weltweiter Anstrengungen für den Klimaschutz kann die Erderwärmung nicht mehr gänzlich aufgehalten werden. Dies legt u.a. ein Bericht des UN-Umweltprogramms (UNEP) aus dem Jahr 2019 nahe. Um die Erderwärmung und daraus resultierende Folgen möglichst weitreichend zu begrenzen und in einem „beherrschbaren“ Rahmen zu halten, wurde mit dem Pariser Klimaabkommen das hierfür notwendige Ziel vereinbart, die Erderwärmung möglichst auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen.

Drastische Emissionssenkungen erforderlich
Zur Zielerreichung be­darf es nach Angaben des UNEP erheblicher Anstrengungen, denn die THG-Emissionen müssten drastisch gesenkt werden und global zwischen 2020 und 2030 jährlich um 7,6 % sinken. Um die Erderwärmung wenigstens auf zwei Grad zu begrenzen, wäre in diesem Zeitraum eine Emissionsreduktion von 2,7 % jährlich nötig. Um das angestrebte Ziel zu erreichen sind laut UNEP somit „erhebli­che Emissionsminderungen“ und „schnelle, weitreichende und beispiellose Änderungen in al­len gesellschaftlichen Bereichen“ vonnöten. Um einen „Klimanotfall“ zu verhindern, muss somit gehandelt werden – und das schon heute.
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Was bedeutet klimaneutral eigentlich?
Ganz allgemein lässt sich klimaneutral als „ohne Einfluss auf die globale Klimaerwärmung definieren“. Klimaneutral bedeutet somit nicht, dass bei einer Technologie, Methode oder Aktivität keine Emissionen entstehen, sondern bedingt, dass netto kein Kohlendioxid oder anderes Treibhausgas freigesetzt wird. Gewisse klimaschädliche Emissionen sind somit durchaus mit Klimaneutralität verträglich, sofern sie an anderer Stelle kompensiert werden.

Im Pariser Klimaabkommen heißt es hierzu: „Zum Erreichen des (…) langfristigen Temperaturziels sind die Vertragsparteien bestrebt, so bald wie möglich den weltweiten Scheitelpunkt der Emissionen von Treibhausgasen zu erreichen, (…) und danach rasche Reduktionen im Einklang mit den besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen herbeizuführen, um in der 2. Hälfte dieses Jahrhunderts ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken (…) herzustellen“. Das Pariser Klimaschutzabkommen verzichtet hier auf eine genaue Definition von Klimaneutralität und hebt lediglich das Ziel hervor, ein Gleichgewicht zwischen den Quellen und Senken von Treibhausgasemissionen herzustellen.

Auch im wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Diskurs ist der Begriff Klimaneutralität bis heute nicht einheitlich definiert und wird häufig mit Treibhausgasneutralität oder auch Netto-Null-Emissionen gleichgesetzt.
Zwar ist allen drei Ansätzen gemein, einen Ausgleich zwischen Emissionen und Senken herzustellen, die Ansätze divergieren aber dahingehend, wie dies zu erfolgen hat. Die CO2-Neutralität steht ganz unten bei den möglichen Neutralitätsformen. Das resultiert daher, dass sie die am wenigsten ambitionierte Form darstellt und eintritt, wenn alle CO2-Quellen durch CO2-Senken ausgeglichen werden. Sie betrachtet also lediglich die Kohlenstoffemissionen.

Zwar verlangsamt sich der Klimawandel bei einer globalen CO2-Neutralität; sie kann aber lediglich als Übergangsziel auf dem Weg zur Klimaneutralität betrachtet werden.
Die Treibhausgasneutralität geht einen Schritt weiter und betrachtet neben den Kohlenstoffemissionen auch alle weiteren klimaschädlichen Treibhausgasemissionen. Hier ergibt sich die Neutralität ebenfalls durch einen Ausgleich aller verbleibenden THG-Emissionen (THG-Quellen) durch Senken.
Bisher existieren für Nicht-CO2-THG kaum Negativ-Emissionstechnologien. Somit erfordert auch das Erreichen der Treibhausgasneutralität ein Übererfüllen in Bezug auf CO2 (also eine nettonegative CO2-Emissionsbilanz).

Die Klimaneutralität ist schlussendlich die allumfassendste Neutralitätsform, da sich hier sämtliche anthropogenen und natürlichen temperaturbeeinflussenden Faktoren ausgleichen. Im engsten Sinne ist sie nach dieser Definition möglicherweise unerreichbar. Grund hierfür ist, dass es eine Vielzahl an Faktoren, wie beispielsweise Veränderungen in der Luftverschmutzung oder der Albedo der Erdoberfläche, wärmend oder kühlend wirken kann. Zwar können gewisse Effekte möglicherweise durch zusätzliche Negativemissionen ausgeglichen werden, aber eine Feinsteuerung scheint unmöglich.

Klimaneutralität bedeutet zusammenfassend somit, zum einen ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasen und der Aufnahme dieser aus der Atmosphäre in Senken herzustellen. Um Netto-Null-Emissionen zu erreichen, müssen alle weltweiten THG-Emissionen somit durch THG-Senken ausgeglichen werden. Hierfür ist es notwendig, insbesondere die durch den Menschen erzeugten CO2-Emissionen (also vermeidbare Emissionen) signifikant zu reduzieren, die zu einem konstanten Nettozuwachs des CO2-Gehalts in der Erdatmosphäre führen. Weiterhin gilt, natürliche Systeme, wie beispielsweise Wälder und Moore – die Treibhausgase aufnehmen und binden können (sog. CO2-Senken) – zu erhalten und zu stabilisieren. Inwieweit künstliche Senken – wie beispielsweise die CO2-Abscheidung und -Speicherung – einen weiteren Beitrag zur Herstellung der Netto-Null-Emissionen leisten können, werden wissenschaftliche Untersuchung zukünftig weiter aufklären müssen.

Zum anderen geht es in einer weniger eng gefassten Definition von Klimaneutralität (neben dem Erreichen der Netto-THG-Emissionen) darum, alle Auswirkungen auf das Klima in zukünftigen Entscheidungen mitzudenken und einzubeziehen und diese dahingehend auszurichten, dass das Klima zukünftig durch diese nicht weiter negativ beeinflusst wird. Nur in dieser weniger eng gefassten Definition ist es möglich, auf lokaler Ebene eine Feinsteuerung von klimabeeinflussenden nicht-emissionsbedingten Faktoren zu ermöglichen.

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Die Bundesregierung hat sich ursprünglich das Ziel einer Klimaneutralität bis 2050 gesetzt. Mit dem Klimaschutzgesetz vom 18.12.2019 hat die Bundesregierung als erste Regierung weltweit das Ziel der Reduzierung der Treibhausgasemissionen um mind. 55% gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 verbindlich festgeschrieben. Auch das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050 wurde hier gesetzlich verankert.

Mit dem Klimaschutzgesetz macht die Bundesregierung den Klimaschutz somit verbindlich. Die jährlichen CO2-Minderungsziele und Emissionsmengen sind im Gesetz für alle Bereiche festgesetzt und werden jedes Jahr überprüft, um gegebenenfalls nachzusteuern.
Grundsätzlich gilt im Klimaschutzgesetz
die
  • jährliche Überprüfung der Zielerreichung, 
  • feste Zielsetzungen für die Sektoren Energiewirtschaft, Industrie, Gebäudebereich, Verkehr, Land- und Forstwirtschaft sowie Abfallwirtschaft.
  • bis 2030 die "Klimaneutrale Bundesverwaltung (Vorbildrolle)" 
Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch im April 2021, dass das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung in Teilen verfassungswidrig ist. So fehlen insbesondere ausreichende Vorgaben für die Minderung der Treibhausgasemissionen ab dem Jahr 2031. In dem Gesetz sind lediglich bis zum Jahr 2030 Maßnahmen für eine Emissionsverringerung vorgesehen. Nach Angaben der Richter würden die Gefahren des Klimawandels auf Zeiträume danach und damit zulasten der jüngeren Generation verschoben. Dies heißt, wenn ein Großteil des noch verfügbaren Spielraums für Treibhausgasemissionen in naher Zukunft verbraucht wird, dann wird die künftige Handlungsfreiheit über Gebühr eingeschränkt.
Der eingereichten Verfassungsbeschwerde durch mehrere Klimaschützerinnen und Klimaschützer in Unterstützung von Umweltverbänden wurde somit Recht gegeben. Nach Aussage des Bundesverfassungsgerichts sei ein Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter zwei Grad und möglichst auf 1,5 Grad nur mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen zu begrenzen. Dies würde insbesondere die Freiheitsrechte der sehr jungen Beschwerdeführenden verletzen und diese ab dem Jahr 2030 vor drastische Einschränkungen stellen. Um diese hohen Lasten abzumildern und die grundrechtlich gesicherte Freiheit auch zukünftiger Generationen zu gewährleisten, hätte der Gesetzgeber entsprechende Vorkehrungen treffen müssen. Diese Vorkehrungen beschreibt das Bundesverfassungsgericht als „Vorkehrungen zur Gewährleistung eines freiheitsschonenden Übergangs in die Klimaneutralität“.
Um die natürlichen Lebensgrundlagen der künftigen Generationen zu schützen, soll somit alles Gebotene getan werden, um den Klimawandel in beherrschbaren Grenzen zu halten. 

Die Bundesregierung ist daraufhin aufgefordert, das Klimaschutzgesetz nachzubessern und vor allem THG-Minderungsziele ab 2031 verbindlich zu regeln und so ein „hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit“ zu gewährleisten. Aufgrund der Dynamik der ökologischen Transformation kann dies kein Fahrplan sein, der einem linearen Prozess folgt, sondern ist perspektivisch wohl eher als Mix verbindlicher Ziele und flexibler Instrumente zu interpretieren, der sich aus einer kontinuierlichen Interaktion mit Wissenschaft und Technik in Innovationssprüngen und Investitionszyklen widerspiegelt.

Die Bundesregierung hat als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts das Klimaschutzgesetz im Mai 2021 novelliert und im Sinne der Generationengerechtigkeit hierbei das Klimaschutzziel verschärft. So sollen bis zum Jahr 2030 nicht mehr 55% Treibhausgasemissionen gegenüber 1990, sondern 65% eingespart werden. Zudem soll das Ziel der Klimaneutralität bereits im Jahr 2045 erreicht werden. Es muss dann ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau herrschen, sogenannte Netto-Null-Emissionen. Nach dem Jahr 2050 strebt die Bundesregierung negative Emissionen an. Spätestens dann soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden, als es ausstößt. Die höheren Ambitionen wirken sich auch auf die CO2-Minderungsziele in den einzelnen Sektoren wie der Energiewirtschaft, dem Verkehr oder dem Gebäudebereich bis zum Jahr 2030 aus.

Um die mit dem Klimaschutzgesetz 2021 beschlossenen Ziele erreichen zu können, bedarf es zahlreicher unterstützender Maßnahmen in den verschiedenen Sektoren. Die Bundesregierung hat hierzu ein Sofortprogramm erarbeitet. Schwerpunkte der Maßnahmen liegen in den Bereichen Industrie, klimafreundliche Mobilität, Landwirtschaft und im Gebäudebereich. Ein zusätzliches Fördervolumen im Umfang von 8 Milliarden Euro jährlich ist dafür vorgesehen. Mehr als die Hälfte der Mittel sollen in die energetische Sanierung von Gebäuden und den Einbau energieeffizienter Heizungen fließen, denn nach dem novellierten Klimaschutzgesetz müssen sich die THG-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 im Vergleich zu 1990 um zwei Drittel reduzieren.

Die Meilensteine zur Klimaneutralität im Jahr 2045 stellen sich folgendermaßen dar:
  1. Anhebung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2023 bis 2030 und gesetzliche Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040
  2. Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die Jahre 2031 bis 2040 
  3. Festlegung der jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2041 bis 2045 
  4. Festlegung der jährlichen Minderungsziele pro Sektor für die letzte Phase bis zur Treibhausgasneutralität von 2041 bis 2045 

Die Bundesregierung hat am 20. September 2019 Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt, um die Klimaziele aus dem Klimaschutzgesetz 2019 zu erreichen. Das Programm wurde vom Kabinett am 9. Oktober 2019 beschlossen. Die einzelnen Maßnahmen werden Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt. Im Mittelpunkt des Klimaschutzprogramms stehen die Bepreisung des klimaschädlichen CO2, Fördermaßnahmen und gesetzliche Standards für mehr Innovationen und Investitionen.

Zudem werden die Ziele des novellierten Klimaschutzgesetzes 2021 durch das Sofortprogramm 2022 unterstützt, welches die einzelnen Sektoren bei der Umsetzung der neuen Klimaschutzziele unterstützen soll. Das Sofortprogramm soll schnell wirksame und hoch effiziente Maßnahmen hervorbringen und hierbei der Logik des Klimaschutzprogramms 2030 folgen. So soll eine kurzfristig attraktive finanzielle Förderung den Umstieg auf klimafreundliche Technologien ermöglichen, um dann schrittweise durch Anreize und Regeln abgelöst zu werden.

Übergeordnetes Ziel ist, die Dynamik des Transformationsprozesses zu Beginn des Jahrzehnts signifikant zu erhöhen. Allerdings lassen sich bereits nach alter Zielsetzung (-55% ggü. 1990) für das Jahr 2030 erhebliche Ziellücken aufzeigen, die als weiterer Indikator darauf hinweisen, dass Deutschland zusätzliche erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um die gesteckten neuen Klimaschutzziele (-65% ggü. 1990) nicht zu verfehlen. Mit dem bisherigen Klimaschutzprogramm 2030 allein ist eine Klimaneutralität im Jahr 2045 somit nicht zu erreichen. So wird das auch durch das Projekt „Climate Action Tracker (CAT)“ bewertet, welches den deutschen Weg nach alter Zielsetzung als „highly insufficient“ in Bezug auf das 1,5 Grad-Ziel beschreibt. Zwar werden die neuen Zielsetzungen der Klimaneutralität bis 2045 begrüßt, allerdings wird auch hier diese in Bezug auf das 1,5 Grad-Ziel als zu geringfügig eingeschätzt. So nennt der CAT gleich mehrere Gründe, warum sich Deutschland nicht auf Kurs befindet: so werden die Klimaschutzziele aus dem Jahr 2020 lediglich durch weniger Ressourcenverbrauch in Zeiten der Corona-Pandemie erreicht, der Kohleausstieg wird als nahezu ein Jahrzehnt zu langsam bewertet, um ein Einhalten der Klimaschutzziele des Pariser Abkommens zu ermöglichen und auch die Ausbauziele für erneuerbare Energien (65% bis 2030) und der sie begleitende regulatorische Rahmen werden hierfür als zu gering betrachtet (CAT 2020).

Es zeigt sich somit wiederholt bei der Bewertung der bundesdeutschen Strategie zum Klimaschutz, dass es deutlich ambitionierteren Zielsetzungen und Anstrengungen bedarf, um die Erderwärmung zu begrenzen und die Folgen des Klimawandels für die nachfolgende Generation in einem beherrschbaren Rahmen zu halten.  

Die Rolle der Kommunen für den Klimaschutz: Konsequenzen aus dem BVerfG-Beschluss
Auch für die Kommunen ergeben sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Konsequenzen. So sind diese durch das Verfassungsziel „Klimaschutz/ Klimaneutralität“ gebunden. Das heißt, sie müssen ihren Beitrag leisten, im die Pariser Temperaturschwellen nicht zu überschreiten. Dabei müssen die Kommunen einen freiheitserhaltenden Übergang zur Klimaneutralität ihrer Einwohner gestalten. Sie sollen hierfür Klimaschutzziele definieren und THG-Reduktionspfade zur lokalen Klimaneutralität entwickeln. Klimaschutz muss zukünftig bei jeder lokalen Entscheidung mitberücksichtigt werden.
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